Gesetzlich ist die hessische Landesregierung verpflichtet, einen Lärmschutzbereich festzusetzen, welcher für den erweiterten Flughafen Frankfurt am Main (Fraport) zutrifft. Dieser Lärmschutzbereich lässt sich in drei Zonen gliedern. Zum einen in die Nacht-Schutzzone und des Weiteren in zwei Tag-Schutzzonen. Diese unterliegen dann bestimmtem Baubeschränkungen und auch Bauverboten. Grundstückseigentümer können sich auf den Anspruch berufen, dass ihnen die Kosten erstattet werden, welche durch die Dämmung und Isolierung an Häusern entstanden sind. Die Fraport AG wird zur Zahlung verpflichtet. Entsprechende Anträge müssen von den Betroffenen, selbstverständlich fristgerecht, eingereicht werden und zwar beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat III 33.3, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt).
Foto: Fraport AG – Flughafen Frankfurt am Main
Ab sofort haben Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, sich Detailkarten für den betreffenden Bereich anzusehen. Entweder sie nutzen die Möglichkeit des Downloads unter www.wirtschaft.hessen.de oder aber sie können sich die entsprechenden Papiere auch im Atrium des Dezernates für Planen, Bauen, Wohnen und Grundbesitz einsehen.
Die südlichen Stadtgebiete von Frankfurt am Main sind alle Teil des Lärmschutzbereiches. Seit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen am 21.Oktober hat sich das Gebiet, welches unter den Lärmschutz fällt vergrößert. Denn nun hat sich die Einflugschneise geändert und führt direkt über die Dächer des südlichen Frankfurt am Mains. Am ärgsten betroffen ist unter anderem das Stadtgebiet Oberrad. Hier haben die Flugzeuge, welche sich im Landeanflug befinden gerade einmal eine Höhe von 750m. Noch gravierender ist es in Sachsenhausen. Beim direkten Überflug sind es nur noch 600m. Der neue Planfeststellungsbeschluss legte daher fest, dass diese Landebahn zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens außer Betrieb geht.